Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 10.07.2001 |
Aktenzeichen: | IV A 5 - S 2183 b - 12/01 |
Schlagzeile: |
Volle Sonderabschreibung bereits bei Mini-Ansparrücklage
Schlagworte: |
Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Rücklage, Sonderabschreibung
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Seit 1. Januar 2001 ist Voraussetzung für die Sonderabschreibung nach Paragraf 7g Absatz 1 Einkommensteuergesetz, dass zuvor eine Ansparrücklage gebildet worden ist. In dem BMF-Schreiben stellt das Bundesfinanzministerium klar, dass die spätere Sonderabschreibung nicht auf den Rücklagenbetrag begrenzt ist. Eine Mini-Rücklage reicht aus.