Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 28.06.2002 |
Aktenzeichen: | IV B7 - S 7280 - 151/02 |
Schlagzeile: |
Angabe der Steuernummer in einer Rechnung ab dem 1. Juli 2002
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Selbstständige
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium erläutert in seinem BMF-Schreiben die Folgen des neu eingefügten § 14 Absatz 1a des Umsatzsteuergesetzes. Danach müssen leistende Unternehmer ab dem 1. Juli 2002 in Ausgangsrechnungen ihre Steuernummer angeben.