Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 26.09.2003 |
Aktenzeichen: | IV A 5 - S 2227 - 1/03 |
Schlagzeile: |
Einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für Auslandssprachkurse als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
Schlagworte: |
Ausland, Auslandssprachkurs, Betriebsausgaben, Sprachkurs, Werbungskosten
Wichtig für: |
Arbeitnehmer, Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das BMF-Schreiben befasst sich mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13.06.2003 (Aktenzeichen VI R 168/00) zur steuerlichen Anerkennung von Sprach- und Fortbildungsreisen im Ausland. Danach kann die restriktive Haltung der Finanzverwaltung bei Reisen innerhalb der EU nicht aufrecht erhalten werden. Die bisherige Praxis verstößt nach Auffassung der obersten deutschen Steuerrichter gegen Europarecht. Mit dem BMF-Schreiben wird diese neue Rechtsprechung nun praktisch umgesetzt.