Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 10.02.2005 |
Aktenzeichen: | IV A 7 - S 1451 - 14/05 |
Schlagzeile: |
? Vordruck Einnahmen-Überschuss-Rechnung - "Anlage EÜR" - für 2005
Schlagworte: |
Anlage EÜR, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahmeüberschussrechnung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Formular, Gewinnermittlung, Überschussrechnung
Wichtig für: |
Freiberufler
Kurzkommentar: |
Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben (sog. Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ermitteln, müssen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, ihrer Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen. Mit dem BMF-Schreiben gibt das Bundesfinanzministerium den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Einnahmen-Überschuss-Rechnung – Anlage EÜR“ bekannt. Dem BMF-Schreiben ist eine Anleitung beigefügt, in dem der neue Vordruck erläutert wird. Als Anlage zum BMF-Schreiben finden Sie zudem Muster für ein Verzeichnis der Schuldzinsen und ein Verzeichnis der Anlagegüter.
Wichtig: Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500 Euro, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle dieses Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.
Hinweis: Nach mehreren Verwaltungsanweisungen (OFD Münster, Kurzinformation vom 07.04.2006, Az: 010/20066 und OFD Rheinland, Verfügung vom 21.02.2006, Az: S 2500 - 1000 - St 1) ist die Abgabe der Anlage EÜR für 2005 nicht zwingend erforderlich.