Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 30.05.2005 |
Aktenzeichen: | IV A 7 - S 1544 - 3/05 |
Schlagzeile: |
Richtsatzsammlung 2004
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO). Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen. Das Bundesfinanzministerium hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2004 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben veröffentlicht.