Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 20.02.2006 |
Aktenzeichen: | IV A 5 - S 7100 - 23/06 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Minderwertausgleichs bei der Rückgabe von Leasinggegenständen
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das BMF-Schreiben befasst sich mit der Abgrenzung zwischen Schadensersatzleistungen und Leistungsaustausch und nimmt Stellung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Minderwertausgleichs bei der Rückgabe von Leasinggegenständen.
Hintergrund: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 1. März 2000 (Az: VIII ZR 177/99) u.a. entschieden, dass ein Minderwertausgleich, der auf Grund eines Unfallschadens in Höhe der gutachterlich ermittelten Reparaturkosten vom Leasinggeber geltend gemacht wird, als Erfüllungsanspruch aus der Gebrauchsüberlassung und nicht als Ersatzanspruch wegen Verschlechterung des Leasinggegenstands zu beurteilen ist. Das BMF-Schreiben regelt die steuerlichen Folgen hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung des Minderwertausgleichs bei der Rückgabe von geleasten Gegenständen.