Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Information |
Datum: | 03.05.2006 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Fragen und Antworten zum Gesetz zur Umsetzung der Rückversicherungsrichtlinie
Schlagworte: |
Bilanzverschleierung, Finanzrückversicherung, Rückversicherung, Rückversicherungsrichtlinie, Versicherungs-Zweckgesellschaft, Zweckgesellschaft
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Bundeskabinett hat am 25. April 2006 den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften beschlossen. Mit dem vorgelegten Artikelgesetz setzt die Bundesregierung im Wesentlichen die europäische Richtlinie 2005/68/EG über die Rückversicherung in nationales Recht um, soweit dies nicht bereits durch die Versicherungsaufsichtsgesetz-Novelle 2004 geschehen ist. In der Information vom 03.05.2006 beantwortet das Bundesfinanzministerium wichtige Fragen zum Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Rückversicherungsrichtlinie.
Das Bundesfinanzministerium beantwortet die folgenden Fragen zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Rückversicherungsrichtlinie:
Warum ist die Rückversicherung dauernd in der internationalen Diskussion?
Was heißt Finanzrückversicherung?
Welche Probleme gibt es bei der Finanzrückversicherung und wie soll sie künftig behandelt werden?
Sind deutsche Rückversicherer in diesbezügliche Bilanzverschleierungen verwickelt?
Was ist eine Versicherungs-Zweckgesellschaft („Special purpose vehicle“ im Kontext der Rückversicherung)?
Sollte man nicht ein weltweites Aufsichtssystem anstreben?
Wie behaupten sich die deutschen Rückversicherer im Markt?
Wie haben sie die Katastrophen des letzten Jahres überstanden?
Gab es früher in Deutschland keine Aufsicht über Rückversicherer?