Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 22.05.2006 |
Aktenzeichen: | IV C 2 - 6 6400 - 2/06 |
Schlagzeile: |
Versicherungssteuerliche Behandlung von sog. Reiseversicherungspaketen
Schlagworte: |
Krankenversicherung, Reiseversicherungspaket, Steuerbefreiung, Versicherungssteuer
Wichtig für: |
Versicherungsunternehmen
Kurzkommentar: |
Unter der Überschrift „Versicherungsteuer; Krankenversicherungsanteil von Reiseversicherungspaketen (einheitliches Versicherungsverhältnis)“ informiert das Bundesfinanzministerium über die versicherungssteuerliche Behandlung von sog. Reiseversicherungspaketen.
Schließt ein Reiseversicherer sog. Reiseversicherungspakete (bestehend aus Reisekranken-, Reiserücktritt-, Reisegepäck-, Reiseunfallversicherung etc.) ab unter Ausweis eines – zusammengefassten – Versicherungsentgelts, so handelt es sich um ein einheitliches Versicherungsverhältnis. Um ein einheitliches Versicherungsverhältnis handelt es sich auch, wenn das sog. Reiseversicherungspaket von zwei oder mehreren Versicherern unter Ausweis eines – zusammengefassten – Versicherungsentgelts abgeschlossen wird. Eine Steuerbefreiung nach § 4 VersStG für Teilbeträge des Versicherungsentgelts kommt nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums nicht in Betracht.