Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 21.09.2006 |
Aktenzeichen: | IV A 7 - S 1450 - 29/06 |
Schlagzeile: |
Neue Einordnung in Größenklassen zum 1. Januar 2007 im Hinblick auf Betriebsprüfungsturnus
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Im Hinblick auf den Turnus von Betriebsprüfungen gibt das Bundesfinanzministerium die neue Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 zum 1. Januar 2007 bekannt.
Es wird dabei unterschieden zwischen folgende Betriebsarten:
- Handelsbetriebe
- Fertigungsbetriebe
- Freie Berufe
- Andere Leistungsbetriebe
- Kreditinstitute
- Versicherungsunternehmen Pensionskassen
- Unterstützungskassen
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- sonstige Fallart (soweit nicht unter den Betriebsarten erfasst)
- Verlustzuweisungsgesellschaften und Bauherrengemeinschften
- bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften undBerufsverbände
- Fälle mit bedeutenden Einkünften
Diese werden nach bestimmten Merkmalen (z.B. Umsatzerlöse oder steuerlicher Gewinn) in folgende Kategorien eingeteilt:
- Großbetriebe
- Mittelbetriebe
- Kleinbetriebe