Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 23.11.2006 |
Aktenzeichen: | I A 5 - Vw 7430/04/0002 / IV C 5 - S 2361 - 33/06 |
Schlagzeile: |
Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2007 (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer)
Schlagworte: |
Kirchenlohnsteuer, Lohnsteuer, Lohnsteuertabelle, Programmablaufplan, Solidaritätszuschlag
Wichtig für: |
Arbeitgeber
Kurzkommentar: |
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der nach § 51 Abs. 4 Nr. 1 a EStG aufzustellende Programmablaufplan für die Herstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer für das Jahr 2007 bekannt gemacht. Der Programmablaufplan berücksichtigt den Einkommensteuertarif nach § 32 a EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 sowie die für 2007 geltende Beitragsbemessungsgrenze für die Berechnung der Vorsorgepauschale sowie die Rundung der Vorsorgepauschale nach dem Vergleichsrecht 2004.
Der Programmablaufplan 2007 unterstellt die Beibehaltung der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung des Jahres 2006 in Höhe von 63.000 Euro im Kalenderjahr 2007 und die Erhöhung des Arbeitnehmeranteils zur Rentenversicherung für 2007 von 9,75 Prozent auf 9,95 Prozent.Sollten sich bei den sozialversicherungsrechtlichen Werten noch Änderungen ergeben, wäre der Programmablaufplan entsprechend anzupassen.