Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 28.11.2006 |
Aktenzeichen: | IV A 5 - S 7109 - 14/06 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Überlassung von so genannten VIP-Logen und des Bezugs von Hospitality-Leistungen
Schlagworte: |
Bewirtung, Fußballweltmeisterschaft 2006, Hospitality-Leistung, Sponsoring, Sportstätte, Umsatzsteuer, VIP-Loge
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Im Zusammenhang mit dem Abschluss von Sponsoring-Verträgen werden dem sponsernden Unternehmen neben den üblichen Werbeleistungen häufig auch Eintrittskarten für VIP-Logen überlassen, die neben der Berechtigung zum Besuch der Veranstaltung auch die Möglichkeit der Bewirtung des sponsernden Unternehmers und seiner Gäste beinhalten. Das Bundesministerium der Finanzen befasst sich in seinem BMF-Schreiben mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Überlassung von so genannten VIP-Logen in Sportstätten durch die sponsernden Unternehmer und des Bezugs von Hospitality-Leistungen. Die Regelungen sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
Gliederung der Verwaltungsanweisung:
Überlassung von so genannten VIP-Logen in Sportstätten
Hospitality-Leistungen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006
Überlassung von so genannten „Business-Seats“
Andere Veranstaltungen in Sportstätten
Veranstaltungen außerhalb von Sportstätten