Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 12.01.2007 |
Aktenzeichen: | IV B 2 - S 2296a - 2/07 |
Schlagzeile: |
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 35 EStG
Schlagworte: |
Gewerbesteuer, Steuerermäßigung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Bundesministerium der Finanzen hat auf die Änderung des § 2 Abs. 3 EStG reagiert und das bisher geltende BMF-Schreiben zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG aus dem Jahre 2002 durch ein neues Anwendungsschreiben ersetzt. Das neue Schreiben gilt erstmals für Veranlagungszeiträume nach dem 31. Dezember 2003.
Hintergrund: Seit 2001 können Einzelunternehmer und Personengesellschafter die Gewerbesteuer auf ihre persönliche Einkommensteuerschuld anrechnen.
Inhaltsverzeichnis
1. Anwendungsbereich
2. Tarifliche Einkommensteuer i.S.d. § 35 Abs. 1 EStG
3. Anrechnungsvolumen
4. Gewerbliche Einkünfte i.S.d. § 35 EStG
5. Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags
5.1. Gewerbliche Einkünfte bei gleichzeitigem Vorliegen von Verlusten
5.2. Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags
6. Steuerermäßigung bei Mitunternehmerschaften
6.1. Aufteilung nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel
6.2. Besonderheiten bei mehrstöckigen Gesellschaften
6.3. Der anteilige Gewerbesteuer-Messbetrag bei einer KGaA
6.4. Ermittlung des Gewerbesteuer-Messbetrags bei unterjähriger Unternehmensübertragung und Gesellschafterwechsel
6.5. Gesonderte oder gesonderte und einheitliche Feststellung
7. Anwendungszeitraum