Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Information |
Datum: | 07.11.2007 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Ergebnispapier der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer
Schlagworte: |
Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer
Wichtig für: |
Abgeordnete
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium informiert über die Eckpunkte eines neuen Erbschaftsteuerrechts. Das Ergebnispapier der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer ist wie folg gegliedert:
- Grundmodell
- Verschonung des Betriebsvermögens
- Verschonung des vermieteten Grundvermögens
- Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft
- Rückwirkende Anwendung
- Weitere Punkte
-- Behandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften
-- Beibehaltung der Tarifvergünstigung für nichtverwandte Betriebsübernehmer (§ 19a ErbStG)
- Gesamtaufkommen
Hintergrund: Mit der Sitzung am 05. November 2007 beendete die politische Arbeitsgruppe zur Reform des Erbschaftsteuerrechts in Deutschland unter Leitung des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück und des Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch ihre Arbeit.
Die erzielten Ergebnisse werden nun dem Koalitionsausschuss vorgestellt und anschließend Gegenstand der konkreten Gesetzgebungsarbeit der Bundesregierung. Ziel ist es, dass neue Recht rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten zu lassen.
Die Bewertung und Besteuerung des Grundvermögens wird mit Wirkung zum 1. Januar 2007 den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen und eine realitätsgerechte Bewertung aller Vermögensklassen nach Verkehrswerten sicherstellen.
Für Ehegatten, Kinder und Enkel wird durch eine kräftige Anhebung der persönlichen Freibeträge in der Steuerklasse I auf 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für jedes Kind und 200.000 € für jeden Enkel sichergestellt, dass es beim Übergang des privat genutzten Wohneigentums auch künftig im Regelfall zu keiner zusätzlichen Belastung kommt. Das Erben eines normalen Einfamilienhauses bleibt damit auch weiterhin steuerfrei.
Für die Unternehmensnachfolge insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen hält die Koalition ihre Zusage ein, dass der Betriebsübergang steuerfrei bleibt, soweit die Arbeitsplätze im Betrieb über 10 Jahre mehrheitlich erhalten bleiben werden und der Betrieb über 15 Jahre in seinem vermögenswerten Bestand fortgeführt wird.