Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 21.12.2007 |
Aktenzeichen: | IV B 2 - S 2144/07/0002 |
Schlagzeile: |
Zuordnung der Steuerberatungskosten zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Kosten der Lebensführung
Schlagworte: |
Betriebsausgaben, Kosten der Lebensführung, Steuerberatungskosten, Vereinfachungsregelung, Werbungskosten, Zuordnung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Durch das „Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm“ wurde ab 2006 der Abzug von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben ausgeschlossen. Steuerberatungskosten sind nur noch zu berücksichtigen, wenn sie Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen. Das BMF-Schreiben regelt die Zuordnung der Steuerberatungskosten zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung.
Inhalt
1. Begriffsbestimmung
2. Zuordnung zu den Betriebsausgaben/Werbungskosten
3. Zuordnung zu den Kosten der Lebensführung
4. Zuordnung zur Betriebs-/Berufssphäre oder zur Privatsphäre
5. Zuordnung gemischt veranlasster Aufwendungen
6. Zuordnung der Steuerberatungskosten bei Körperschaften
7. Anwendungszeitpunkt