Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Entwurf |
Datum: | 20.02.2008 |
Aktenzeichen: | (§ 8c KStG) |
Schlagzeile: |
Entwurf eines Anwendungserlasses zur Verlustabzugsbeschränkung (§ 8c KStG)
Schlagworte: |
Anteilsübertragung, Kapitalerhöhung, Sanierung, Schädlicher Beteiligungserwerb, Unternehmenssanierung, Unternehmensteuerreform 2008, Verlustabzugsbeschränkung, Verlustuntergang
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf eines Anwendungserlasses zur durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 neu geregelten allgemeinen Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften gem. § 8c KStG vorgelegt.
Bis zum 14. März 2008 findet eine schriftliche Anhörung der Spitzenorganisationen und Verbände zum Entwurf des Anwendungsschreiben statt.
Gliederung des Entwurfs
I. Anwendungsbereich
II. Schädlicher Beteiligungserwerb
1. Anteilsübertragung und vergleichbare Sachverhalte
2. Kapitalerhöhung
3. Unmittelbarer und mittelbarer Erwerb
4. Zeitpunkt des Erwerbs.
5. Fünf-Jahres-Zeitraum
III. Erwerber
1. Übertragung auf nahe stehende Personen
2. Übertragung auf Erwerber mit gleichgerichteten Interessen
IV. Rechtsfolgen
1. Zeitpunkt und Umfang des Verlustuntergangs
2. Unterjähriger Beteiligungserwerb
3. Unternehmenssanierungen
V. Anwendungsvorschriften
1. Erstmalige Anwendung des § 8c KStG
2. Anwendung des § 8 Abs. 4 KStG neben § 8c KStG