Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 14.05.2008 |
Aktenzeichen: | IV B 4 - S 1361/07/0001 |
Schlagzeile: |
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission: Vereinbarkeit des § 15 AStG mit EU Recht
Schlagworte: |
Außensteuerrecht, EU-Kommission, Vertragsverletzungsverfahren
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die EU-Kommission hat die Bundesregierung gemäß Artikel 226 Abs. 1 EG-Vertrags aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den durch § 15 AStG verursachten Verstoß gegen Verpflichtungen aus Artikel 56 und 18 EG-Vertrag und, soweit Island und Norwegen betroffen sind, aus Artikel 40 EWR-Vertrag zu beseitigen. Die Bundesregierung beabsichtigt, im Hinblick auf die von der Kommission getroffenen Beanstandungen den gesetzgebenden Körperschaften eine Änderung des § 15 AStG vorzuschlagen.
Das Bundessfinanzministerium regelt, wie bei der Anwendung des § 15 AStG bis zu einer gesetzlichen Neuregelung zu verfahren ist. Die Grundsätze sind in allen Fällen anzuwenden, in denen die Einkommensteuer nicht bestandskräftig festgesetzt ist.