Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Information |
Datum: | 28.08.2008 |
Aktenzeichen: |
Schlagzeile: |
Steuer-ID: Eine Nummer fürs Leben
Schlagworte: |
Identifikationsmerkmal, Identifikationsnummer, Steuer-ID, Steueridentifikationsnummer, Steuer-Identifikationsnummer
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium informiert unter der Überschrift „Steuer-ID: Eine Nummer fürs Leben“ wie folgt über die neue Steuer-Identifikationsnummer:
- Die Steuer-ID ist für die Einkommensteuer vorgesehen. Sie ist aus Gründen des Datenschutzes auf den Bereich der Finanzverwaltung beschränkt. Eine anderweitige Verwendung der gespeicherten Daten ist nicht zulässig.
- Jeder Steuerpflichtige wird eine Nummer erhalten, die ihn sein Leben lang begleitet. Laut Gesetz sind das „natürliche Personen“; sie wird also ab Geburt verliehen.
- Bis zum 31.12.2008 werden alle Bürger ein persönliches Mitteilungsschreiben erhalten, in dem die Steuer-ID und die gespeicherten Eckdaten mitgeteilt werden.
- Die Steuer-ID wird elf Ziffern haben, die „nichtsprechend“ sind. Das heißt: Es können aus der Zahlenkombination keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen gezogen werden.
- Folgende Daten werden gespeichert: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, Sterbetag. Weitere Daten werden nicht gespeichert.
- Bürger müssen die ID künftig bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden angeben.
- Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist, gelöscht. Sind die Daten für die Arbeit der Finanzbehörden nicht mehr erforderlich, kann dies vorher geschehen.
Unser Tip: Allgemeine Informationen erhalten Sie im Internet unter: www.identifikationsmerkmal.de.