Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 12.12.2008 |
Aktenzeichen: | IV C 1 - S 2252/07/0001 |
Schlagzeile: |
Einbehalt der Kapitalertragsteuer bei bestehenden, bisher nicht dem Steuerabzug unterliegenden Beitragdepots und vergleichbaren Einrichtungen
Schlagworte: |
Abgeltungsteuer, Ablaufdepot, Beitragsdepot, Kapitalertragsteuer, Kapitalisierung, Kapitalisierungsgeschäft, Parkdepot, Versicherungsunternehmen
Wichtig für: |
Kapitalanleger, Versicherungsunternehmen
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer bei bestehenden, bisher nicht dem Steuerabzug unterliegenden Kapitalerträgen durch Versicherungsunternehmen, soweit die Kapitalanlagen mit dem Einlagengeschäft bei Kreditinstituten vergleichbar sind.