Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 08.01.2010 |
Aktenzeichen: | IV C 5 - S 2341/09/10001 |
Schlagzeile: |
Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs: Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge mit Stand 1. Januar 2010
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Kaufkraftausgleich, Kaufkraftzuschlag, Lohnsteuer, Steuerbefreiung
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Im Hinblick auf die Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs nach Paragraf 3 Nummer 64 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hat das Bundesfinanzministerium daher die Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge entsprechend ergänzt. Die aktualisierte Gesamtübersicht gibt den Stand vom 1. Januar 2010 wieder. Die Gesamtübersicht umfasst die Zeiträume ab 1. Januar 2008.
Hinweis: Änderungen und Ergänzungen der Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge gem. § 3 Nr. 64 EStG werden vierteljährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht.
- Kaufkraftzuschläge für den Zeitraum 1. Januar 2004 bis 1. Januar 2008:
Siehe BMF-Schreiben vom 10. Januar 2008 - IV C 5 - S 2341/08/0001
- Kaufkraftzuschläge für den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis 1. Januar 2004:
Siehe BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2003 - IV C 5 - S 2341 - 16/03
- Kaufkraftzuschläge für Zeiträume vor dem 1. Januar 2000:
Siehe BMF-Schreiben vom 27. Dezember 2002 - IV C 5 - S 2341 - 13/02
Die in der Übersicht genannten Kaufkraftzuschläge bezieht sich, sofern nicht andere Zuschläge festgesetzt sind, jeweils auf den gesamten konsularischen Amtsbezirk einer Vertretung (R 3.64 Abs.3 LStR 2008). Informationen zu den konsularischen Amtsbezirken der Vertretungen erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.