| Außergewöhnliche Belastung: |
| Kosten für die Auseinandersetzung des Vermögens anlässlich einer Scheidung sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen |
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| Außergewöhnliche Belastung: |
| Kein Abzug von Aufwendungen für künstliche Befruchtungen einer unverheirateten Frau |
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| Arbeitslohn: |
| Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit |
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| Liebhaberei: |
| Bei dauerhafter Vermietung keine Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht wegen tilgungsfreier Darlehen, die durch Lebensversicherung abgelöst werden |
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| Investitionszulage: |
| Keine Investitionszulage für Mineralölgesellschaften, die Tankstellen in den neuen Bundesländern durch selbständige Tankstellenverwalter betreiben lassen |
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