Lohnsteuer: |
Keine dauerhafte Zuordnung bei Leiharbeitnehmern nach Neuregelung durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) |
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Steuerstundungsmodell: |
Nicht ausgleichsfähige Verluste im Rahmen eines Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG |
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Finanzgerichtsordnung: |
Keine wirksame Klagerhebung per E-Mail oder Post seit 2023 durch Steuerberater möglich |
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Grundsteuer: |
Grundsteuer B nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig |
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Aussetzung der Vollziehung: |
Keine Einwendung gegen Zinsfestsetzung im Aussetzungsverfahren |
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