Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.04.2000 |
Aktenzeichen: | 3 K 20/97 |
Schlagzeile: |
Blazer mit Logos beim Arbeitnehmer nicht steuerpflichtig
Schlagworte: |
Arbeitslohn, Berufskleidung, Geldwerter Vorteil
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Im Urteilsfall hatte ein Arbeitgeber seinen auf Fachmessen eingesetzten Mitarbeitern Blazer in den Firmenfarben zur Verfügung gestellt, die mit Logos gekennzeichnet waren. Das Finanzgericht sah darin keinen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Die Richter stellten insbesondere darauf ab, dass die Blazer den Mitarbeitern nur während der Messezeiten zur Verfügung standen.
Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg ist rechtskräftig.