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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.11.1998
Aktenzeichen: X R 110/95

Schlagzeile:

Keine Eigenheimförderung für eine in einem Kurgebiet belegene Wohnung, die baurechtlich nicht dauernd bewohnt werden darf

Schlagworte:

Ferienwohnung, Nutzung, Rückwirkung, Wohneigentumsförderung

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:

Ferien- oder Wochenendwohnungen sind von der Eigenheimförderung ausgeschlossen, wenn sie baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen. Nicht begünstigt ist deshalb auch eine in einem Kurgebiet belegene Wohnung, die baurechtlich nicht dauernd bewohnt werden darf (Fortführung der BFH-Urteile vom 28. März 1990, X R 160/88 und vom 31. Mai 1995, X R 140/93).

Hinweis: Die nachträgliche Genehmigung der Dauernutzung berechtigt nur für die Zukunft zur Inanspruchnahme der Eigenheimförderung.

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