Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.11.1998 |
Aktenzeichen: | X R 110/95 |
Schlagzeile: |
Keine Eigenheimförderung für eine in einem Kurgebiet belegene Wohnung, die baurechtlich nicht dauernd bewohnt werden darf
Schlagworte: |
Ferienwohnung, Nutzung, Rückwirkung, Wohneigentumsförderung
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Ferien- oder Wochenendwohnungen sind von der Eigenheimförderung ausgeschlossen, wenn sie baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen. Nicht begünstigt ist deshalb auch eine in einem Kurgebiet belegene Wohnung, die baurechtlich nicht dauernd bewohnt werden darf (Fortführung der BFH-Urteile vom 28. März 1990, X R 160/88 und vom 31. Mai 1995, X R 140/93).
Hinweis: Die nachträgliche Genehmigung der Dauernutzung berechtigt nur für die Zukunft zur Inanspruchnahme der Eigenheimförderung.