Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.06.1999 |
Aktenzeichen: | VI R 16/99 |
Schlagzeile: |
Anwaltspraktikum eines Jurastudenten ist Berufsausbildung
Schlagworte: |
Anwaltspraktikum, Berufsausbildung, Kindergeld, Praktikum
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Anwaltspraktikum eines Jurastudenten ist Berufsausbildung, da es sich um eine Maßnahme zum Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen handelt, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind. Die Eltern haben somit Anspruch auf Kindergeld.
Hinweis: Der BFH hat in mehreren Urteilen vom 9. Juni 1999 zum Begriff der Berufsausbildung für das ab 1. Januar 1996 geltende Kindergeldrecht Stellung genommen. Der BFH hat dabei das Vorliegen einer Berufsausbildung - teilweise in Abweichung von der Rechtsprechung des früher zuständigen Bundessozialgerichts - bejaht. Das Bundessozialgericht hatte eine Tätigkeit in der Regel nur dann als Berufsausbildung angesehen, wenn diese in einer Ausbildungs- oder Studienordnung zwingend vorgeschrieben war.