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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 18.10.1999
Aktenzeichen: GrS 2/98

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.09.1996
Aktenzeichen: 2 K 2772/95

Schlagzeile:

Entgeltliche Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis keine steuerbegünstigte Veräußerung

Schlagworte:

Anteilsveräußerung, Einzelpraxis, Steuerbegünstigung, Veräußerungsgewinn

Wichtig für:

Freiberufler

Kurzkommentar:

Die entgeltliche Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis ist nicht als steuerbegünstigte Veräußerung zu beurteilen.

Hinweis: Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluss auch dargelegt, dass die Anwendung der Steuervergünstigungsvorschriften der §§ 16 Abs. 1 oder 18 Abs. 3 EStG i.V.m. § 34 EStG auf die Veräußerung eines Bruchteils eines Mitunternehmeranteils steuersystematisch nicht begründbar sei. Er nahm jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit davon Abstand, diese Rechtspraxis zu ändern.

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