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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.10.1999
Aktenzeichen: X R 132/95

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.10.1994
Aktenzeichen: 13 K 244/92

Schlagzeile:

Steuerfolgen bei Verzicht auf künftigen Erb- und Pflichtteil

Schlagworte:

Abfindung, Erbe, Verzicht, Wertverrechnung, Wiederkehrende Bezüge

Wichtig für:

Alle Steuerzahler, Erben

Kurzkommentar:

Verzichtet ein zur gesetzlichen Erbfolge Berufener auf seinen künftigen Erb- und Pflichtteil und erhält er hierfür an Stelle eines Einmalbetrages der Höhe nach begrenzte wiederkehrende Zahlungen, sind diese bei ihm nicht als wiederkehrende Leistungen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) steuerbar. Die wiederkehrenden Leistungen unterliegen also ebenso wenig wie eine entsprechende Einmalzahlung der Einkommensteuer.

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