Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.10.1999 |
Aktenzeichen: | X R 132/95 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.10.1994 |
Aktenzeichen: | 13 K 244/92 |
Schlagzeile: |
Steuerfolgen bei Verzicht auf künftigen Erb- und Pflichtteil
Schlagworte: |
Abfindung, Erbe, Verzicht, Wertverrechnung, Wiederkehrende Bezüge
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler, Erben
Kurzkommentar: |
Verzichtet ein zur gesetzlichen Erbfolge Berufener auf seinen künftigen Erb- und Pflichtteil und erhält er hierfür an Stelle eines Einmalbetrages der Höhe nach begrenzte wiederkehrende Zahlungen, sind diese bei ihm nicht als wiederkehrende Leistungen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) steuerbar. Die wiederkehrenden Leistungen unterliegen also ebenso wenig wie eine entsprechende Einmalzahlung der Einkommensteuer.