Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.10.1999 |
Aktenzeichen: | I R 43, 44/98 |
Schlagzeile: |
Rückübertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
Schlagworte: |
Rückübertragung, Veräußerungsverlust, Wesentliche Beteiligung
Wichtig für: |
GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Erwirbt ein Steuerpflichtiger eine wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft und überträgt er diese kurze Zeit später auf den Veräußerer zurück, weil der Veräußerer ihn über den Wert der Beteiligung getäuscht hat, so stellt die Rückübertragung ihrerseits eine Veräußerung i.S. von § 17 EStG dar. Erhält der Erwerber den von ihm gezahlten Kaufpreis wegen Zahlungsunfähigkeit des ursprünglichen Veräußerers nicht zurück, führt dies bei ihm zu einem steuerlich berücksichtigungsfähigen Veräußerungsverlust.