Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.03.2000 |
Aktenzeichen: | X R 56/97 |
Schlagzeile: |
Objektverbrauch von Ehegatten im Rahmen der Eigenheimförderung
Schlagworte: |
Eigenheim, Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Miteigentum, Objektverbrauch, Wohneigentumsförderung
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Ehegatten steht für ein gemeinsames Einfamilienhaus wegen Objektverbrauchs keine Wohneigentumsförderung zu, wenn sie vor der Eheschließung in unterschiedlichen Kalenderjahren Miteigentumsanteile an demselben Zweifamilienhaus erworben haben und jeder für seinen Miteigentumsanteil die Eigenheimförderung in Anspruch genommen hat.