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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 29.03.2000
Aktenzeichen: IX B 111/98

Schlagzeile:

Aufteilung der Eigenheimförderung unter Miteigentümern

Schlagworte:

Eigenheim, Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Fördergrundbetrag, Miteigentum, Wohneigentumsförderung

Wichtig für:

Eigenheimbesitzer

Kurzkommentar:

Nach dem Eigenheimzulagegesetz kann der Fördergrundbetrag bei mehreren Anspruchsberechtigten nur entsprechend den Miteigentumsanteilen aufgeteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn die auf einen Miteigentumsanteil entfallenden Herstellungs- oder Anschaffungskosten die Bemessungsgrundlage des vollen Fördergrundbetrages erreichen.

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