Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 29.03.2000
Aktenzeichen: I R 76/99

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.07.1999
Aktenzeichen: 13 K 3512/99

Schlagzeile:

Ist die Berücksichtigung nicht ausgeglichener Verluste des Erblassers bei der Einkommensteuer-Erklärung des Erben möglich?

Schlagworte:

Erbe, GmbH & Co KG, Nachlassverbindlichkeit, Stiftung, Verlustabzug, Wirtschaftliche Belastung

Wichtig für:

Erben

Kurzkommentar:

Der I. Senat des BFH fragt mit dem Beschluss beim IV., beim VIII. und beim XI. Senat an, ob sie an der Auffassung festhalten, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug gemäß § 10d EStG bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann.

Hinweise:

1. Mit Urteil vom 16. Mai 2001 (Aktenzeichen I R 76/99) hat der BFH das Verfahren wir folgt entschieden: Ein vom Erblasser mangels positiver Einkünfte nicht ausgeglichener Verlust ist bei der Veranlagung des Erben für das Jahr des Erbfalls zu berücksichtigen. Der Erbe kann nach dem BFH-Urteil die Verluste des Erblassers jedoch nur dann ausgleichen bzw. abziehen, wenn er durch sie wirtschaftlich belastet ist.

2. Im BMF-Schreiben vom 26. Juli 2002 (Aktenzeichen IV A 5 - S 2225 - 2/02) vertritt das Bundesfinanzministerium die Auffassung, dass eine wirtschaftliche Belastung des Erben insbesondere dann nicht vorliegt, wenn der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten entweder gar nicht oder nur beschränkt haftet.

zur Suche nach Steuer-Urteilen