Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.04.2000 |
Aktenzeichen: | IX R 25/98 |
Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 10.03.1998 |
Aktenzeichen: | 2 K 3479/97 |
Schlagzeile: |
Eigenheimförderung bei mehreren Miteigentümern einer Wohnung
Schlagworte: |
Eigenheim, Eigenheimförderung, Eigenheimzulage, Fördergrundbetrag, Miteigentum, Wohneigentumsförderung
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Sind mehrere Anspruchsberechtigte Eigentümer einer Wohnung, kann der Fördergrundbetrag bei der Eigenheimzulage nur anteilig in Anspruch genommen werden. Dies gilt unabhängig davon, ob bei allen Miteigentümern die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage vorliegen oder ob die Eigenheimzulage von allen Miteigentümern tatsächlich in Anspruch genommen wird.