Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.05.2000 |
Aktenzeichen: | VI R 147/99 |
Schlagzeile: |
Maklerkosten für Veräußerung eines Eigenheims auch bei beruflich bedingtem Umzug nicht abzugsfähig
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Aufwendungen aufgrund der Veräußerung eines Eigenheims anlässlich eines beruflich bedingten Umzugs sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
Mit Urteilen vom 24. Mai 2000 hat der BFH dazu Stellung genommen, inwieweit Aufwendungen, die mit dem Kauf bzw. Verkauf eines Hauses anlässlich eines beruflich bedingten Umzugs zusammenhängen, als Werbungskosten abgezogen werden können: Dies ist nicht der Fall, soweit (Makler-) Kosten für den Erwerb (VI R 188/97) oder die Veräußerung (VI R 147/99) eines Eigenheims anfallen.