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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.06.2000
Aktenzeichen: X R 33/97

Schlagzeile:

Große Witwenrente als abgekürzte Leibrente

Schlagworte:

Abgekürzte Leibrente, Ertragsanteil, Große Witwenrente, Hinterbliebenenrente, Leibrente, Witwenrente

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Eine sog. Große Witwenrente, die aufgrund sozialversicherungsrechtlichen Übergangsrechts nur eine bestimmte Anzahl von Jahren gezahlt und danach infolge der Anrechnung eigenen Einkommens der Rentenberechtigten aller Voraussicht nach auf Dauer entfallen wird, ist eine abgekürzte Leibrente.

Hinweis: Renten aus den gesetzlichen Sozialversicherungen einschließlich der Hinterbliebenenrenten werden derzeit -vorbehaltlich der zu erwartenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - als Leibrenten mit ihrem Ertragsanteil besteuert. Die Höhe des

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