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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.09.2000
Aktenzeichen: IV R 18/99

Schlagzeile:

Tarifbegünstigung bei der Veräußerung eines (ganzen) Mitunternehmeranteils

Schlagworte:

Mindestbesteuerung, Mitunternehmeranteil, Tarifvergünstigung

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Die Tarifbegünstigung nach §§ 16 Abs. 1 Nr. 2 und 34 Abs. 1 EStG ist bei der Veräußerung eines (ganzen) Mitunternehmeranteils nicht zu gewähren, wenn aufgrund einheitlicher Planung und in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung wesentliche Betriebsgrundlagen der Personengesellschaft ohne Aufdeckung sämtlicher stillen Reserven aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft ausgeschieden sind

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