Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.09.2000 |
Aktenzeichen: | X R 148/97 |
Schlagzeile: |
Rückwirkende Aufstockung einer Reinvestitionsrücklage
Schlagworte: |
Entschädigung, Grundstück, Kaufpreis, Reinvestitionsrücklage, Rücklage, Wettbewerbsverbot
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Ein Steuerpflichtiger kann eine Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG, die er für den Gewinn aus der Veräußerung eines bebauten Grundstücks gebildet hat, rückwirkend aufstocken, wenn sich der Veräußerungspreis in einem späteren Veranlagungszeitraum erhöht.