Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.09.2000 |
Aktenzeichen: | IV R 54/99 |
Schlagzeile: |
Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis gegen Entgelt führt zu tarifbegünstigtem Veräußerungsgewinn, wenn alle stillen Reserven aufgelöst werden
Schlagworte: |
Einzelpraxis, Stille Reserven, Tarifvergünstigung, Veräußerungsgewinn
Wichtig für: |
Freiberufler, Personengesellschaften
Kurzkommentar: |
Die Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis eines Rechtsanwalts führt zu einem tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn, wenn alle stillen Reserven aufgelöst werden. Dabei ist die Tarifbegünstigung auch insoweit anzuwenden, als eine Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden erfolgt (entgegen Textziffer 24.08 ff. des Umwandlungssteuer-Erlasses, BStBl I 1998, 268).
Hinweis: Der Bundesfinanzhof entschied auch, dass ein Gewinn, der dadurch entsteht, dass ein im Eigentum des bisherigen Praxisinhabers verbleibender Vermögensgegenstand (hier ein PKW) der Sozietät als Sonderbetriebsvermögen dienen soll, nach der Neuregelu