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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.09.2000
Aktenzeichen: IV R 54/99

Schlagzeile:

Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis gegen Entgelt führt zu tarifbegünstigtem Veräußerungsgewinn, wenn alle stillen Reserven aufgelöst werden

Schlagworte:

Einzelpraxis, Stille Reserven, Tarifvergünstigung, Veräußerungsgewinn

Wichtig für:

Freiberufler, Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Die Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis eines Rechtsanwalts führt zu einem tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn, wenn alle stillen Reserven aufgelöst werden. Dabei ist die Tarifbegünstigung auch insoweit anzuwenden, als eine Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden erfolgt (entgegen Textziffer 24.08 ff. des Umwandlungssteuer-Erlasses, BStBl I 1998, 268).

Hinweis: Der Bundesfinanzhof entschied auch, dass ein Gewinn, der dadurch entsteht, dass ein im Eigentum des bisherigen Praxisinhabers verbleibender Vermögensgegenstand (hier ein PKW) der Sozietät als Sonderbetriebsvermögen dienen soll, nach der Neuregelu

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