Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.11.2000
Aktenzeichen: V R 49/00

Schlagzeile:

Kein Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Übernachtungskosten bei Geschäfts- und Dienstreisen

Schlagworte:

Reisekosten, Übernachtungskosten, Vorsteuer

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Der Bundesfinanzhof hat die Berechtigung des deutschen Gesetzgebers verneint, Übernachtungskosten bei Geschäfts- und Dienstreisen vom Vorsteuerabzugsrecht auszuschließen. Da Umsatzsteuerrecht in der Europäischen Union weitgehend harmonisiert worden sei, könne es nicht abweichend von den für alle Mitgliedstaaten geltenden Vorschriften einseitig verschärft werden. Damit kann sich ein Unternehmer für den Abzug der ihm für Hotelübernachtungen im Zusammenhang mit Geschäfts- oder Dienstreisen seiner Arbeitnehmer berechneten Umsatzsteuer unmittelbar auf das für ihn günstigere europäische Umsatzsteuerrecht berufen. Die davon abweichende Regelung im deutschen Umsatzsteuergesetz (§ 15 Abs. 1a Nr. 2 UStG) ist insoweit nicht anwendbar.

Hinweis: Mit Wirkung vom 1. April 1999 war mit der Neuregelung in § 15 Abs. 1a Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) der bis dahin mögliche Vorsteuerabzug für "Reisekosten des Unternehmers und seines Personals", soweit es sich u.a. um Übernachtungskosten handelt, abgeschafft worden.

zur Suche nach Steuer-Urteilen