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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.11.2000
Aktenzeichen: II R 64/98

Schlagzeile:

Berücksichtigung von Änderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft bei der Grunderwerbsteuer

Schlagworte:

5-Jahresfrist, Auswechslung, Beginn, Gesellschafter, Grundbesitz, Grunderwerbsteuer, Personengesellschaft, Rechtsträgerwechsel

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Im Rahmen des Fünfjahreszeitraums des § 1 Abs. 2a des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) liegende Änderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft, die vor dem 1. Januar 1997 vorgenommen worden sind, dürfen gemäß § 23 Abs. 3 GrEStG bei der Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG nicht berücksichtigt werden.

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