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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.11.2000
Aktenzeichen: IV R 18/00

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.10.1999
Aktenzeichen: 4 K 310/91

Schlagzeile:

Wahl der Gewinnermittlungsart bei Freiberuflern

Schlagworte:

Bestandsvergleich, Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einnahmeüberschussrechnung, Einnahme-Überschuss-Rechnung, Gewinnermittlung, Gewinnermittlungsart, Überschussrechnung, Wahlrecht

Wichtig für:

Freiberufler

Kurzkommentar:

Ein Freiberufler, der freiwillig von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes - EStG) zum Bestands- bzw. Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) übergegangen ist und eine Verteilung des Übergangsgewinns auf drei Jahre beantragt hat, kann ohne besonderen wirtschaftlichen Grund nicht zwei Jahre nach dem Wechsel der Gewinnermittlungsart erneut zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung übergehen.

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