Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.11.2000 |
Aktenzeichen: | VI R 38/97 |
Schlagzeile: |
Schulgeldzahlungen für eine fremdsprachliche Schule keine außergewöhnliche Belastung
Schlagworte: |
Außergewöhnliche Belastung, Schulgeld, Werbungskosten
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Schulgeldzahlungen an eine fremdsprachige Schule im Inland sind auch dann nicht als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn sich die ausländischen Eltern aus beruflichen Gründen nur vorübergehend im Inland aufhalten.