Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.05.2000 |
Aktenzeichen: | 6 K 486/97 KI |
Schlagzeile: |
Aufnahme in den Haushalt der Großmutter auch bei Widerspruch des Personensorgeberechtigten
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Für die Haushaltsaufnahme kommt es nach Auffassung der Finanzrichter nicht auf die Zustimmung oder Billigung des Sorgeberechtigten an.
Ein Kind hatte nach Meinungsverschiedenheiten mit seinen Eltern unter Mitnahme seiner Kleidung die elterliche Wohnung verlassen, um bei seiner Großmutter zu wohnen. Diese gewährte ihm sowohl Unterkunft als auch Verpflegung und wusch zudem seine Wäsche. Hi
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.