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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.04.1999
Aktenzeichen: VIII 852/98 Ki

Schlagzeile:

Für Steuerzahler positive Rechtsauffassung bei Berechnung der eigenen Einkünfte in Sonderfällen

Schlagworte:

Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Berufsausbildung, Eigene Einkünfte, Grenzbetrag, Kindergeld, Übergangszeit, Wehrdienst

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht Niedersachsen kommt zu folgenden Ergebnissen:
- Keine Berücksichtigung eines Kindes in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, wenn die Ausbildung nicht
fortgesetzt wird.
- Keine Berücksichtigung in einer Übergangszeit zum Wehrdienst zu Ungunsten des Steuerpflichtigen.
- Kein Ansatz eines anteiligen Arbeitnehmer-Pauschbetrages für Zeiten des Wehrsoldbezugs.
- Aufteilung des Arbeitnehmerpauschbetrags bei Tätigkeit für denselben Arbeitgeber nach Monaten, nicht nach Höhe der Arbeitsentgelte.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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