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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.06.2000
Aktenzeichen: 1 K 196/98

Schlagzeile:

++Kein grobes Verschulden i. S. d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei nachträgl. Erklärung von Vorbezguskosten nach § 10 e EStG

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Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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