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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Gerichtsbescheid
Datum: 22.02.2000
Aktenzeichen: 7 K 4818/98

Schlagzeile:

++Beschränkte Steuerpflicht eines im Baugewerbe tätigen Subunternehmers mit Sitz der Geschäftsleitung im Ausland

Schlagworte:

Ausland, Bau, Beschränkte Steuerpflicht, Betriebstätte, Ständiger Vertreter

Wichtig für:

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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