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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.12.1999
Aktenzeichen: 2 K 2893/98

Schlagzeile:

++Die Wahl einer Heilbehandlung, für die eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse ausgeschlossen ist, steht der Berücksichtigung
als außergewöhnliche Belastung nicht entgegen.

Schlagworte:

Wichtig für:

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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