Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Gerichtsbescheid |
Datum: | 10.11.1999 |
Aktenzeichen: | 7 K 3772/97 |
Schlagzeile: |
Kein Vorläufigkeitsvermerk bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens des Organträgers wegen abzuwartendem Ausgang des Verfahrens betreffend dem Abzug der Gewerbesteuerzulage bei der Organgesellschaft
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Wichtig für: |
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.