Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.02.1999 |
Aktenzeichen: | 4 K 2011/98 |
Schlagzeile: |
Kettenschenkung bei schenkweiser Übertragung von Grundstückseigentum durch (Schwieger-)Eltern unmittelbar auf den Ehegatten ihres Kindes (Schwiegerkind)
Schlagworte: |
Gestaltungsmissbrauch, Kettenschenkung, Verträge mit Angehörigen
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Siehe Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10.03.2005, Az: II R 54/03. Der Leitsatz lautet:
Übertragen (Schwieger-)Eltern unter Mitwirkung ihres Kindes schenkweise Grundstückseigentum unmittelbar auf den Ehegatten ihres Kindes (Schwiegerkind), kann hierin auch dann kein schenkungsteuerrechtlich beachtlicher Durchgangserwerb des Kindes liegen, wenn die Zuwendung "auf Veranlassung des Kindes" erfolgen soll und als "ehebedingte Zuwendung" des Kindes bezeichnet wird. Eine Schenkung des Kindes an seinen Ehegatten kommt unter diesen Umständen nicht in Betracht (gegen FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.1999, Az. 4 K 2011/98).