Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 02.05.2000 |
Aktenzeichen: | 2 K 2340/98 |
Schlagzeile: |
Soundkarte allein lässt nicht auf private Nutzung eines Computers schließen
Schlagworte: |
Computer, Soundkarte, Werbungskosten
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Das Finanzamt kann bei einem privat angeschafften Computer mit Soundkarte und Lautsprecherboxen nicht ohne Weiteres wegen „vielseitiger Nutzungsmöglichkeiten“ eine Privatnutzung unterstellen. Das Finanzgericht erkannte daher bei einem Lehrer an einer berufsbildenden Schule die Aufwendungen für einen PC als Werbungskosten an.
Hinweis: In älteren Verfügungen stellt die Finanzverwaltung darauf ab, ob der häusliche PC derart ausgestattet ist, daß die berufliche Verwendung schlüssig erscheint. Das ist überholt. Jeder moderne PC ist sowohl für den privaten als auch für den beruflichen Einsatz geeignet. Ein Internetanschluß ist ebenso längst kein Indiz mehr für eine private Verwendung.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.