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Quelle:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.04.2000
Aktenzeichen: 1 K 2119/99

Schlagzeile:

Wirtschaftslehrer kann Kosten für Internet absetzen

Schlagworte:

Computer, Internet, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Das Internet ermöglicht einem Lehrer mit dem Fach Wirtschaftskunde den Zugriff auf aktuelle Zahlen für den Wirtschaftsunterricht. Die Internet-Kosten sind daher steuerlich voll absetzbar.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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