Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.04.2000 |
Aktenzeichen: | 1 K 2119/99 |
Schlagzeile: |
Wirtschaftslehrer kann Kosten für Internet absetzen
Schlagworte: |
Computer, Internet, Werbungskosten
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Das Internet ermöglicht einem Lehrer mit dem Fach Wirtschaftskunde den Zugriff auf aktuelle Zahlen für den Wirtschaftsunterricht. Die Internet-Kosten sind daher steuerlich voll absetzbar.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.