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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 15.12.2000
Aktenzeichen: IX B 128/99

Schlagzeile:

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Ausschluss eines überperiodischen Verlustabzugs bei sog. Spekulationsgeschäften

Schlagworte:

Spekulationsgeschäft, Verlustabzug

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Der Bundesfinanzhof hat sich in einem Aussetzungsverfahren mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 23 Abs. 3 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes in der in Veranlagungszeiträumen vor 1999 gültigen Fassung befasst. Die Richter ließen es offen, ob die Vorschrift insgesamt als verfassungswidrig zu beurteilen sei.

Verfassungsrechtliche Bedenken unter dem Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes ergäben sich jedenfalls insoweit, als diese Vorschrift nicht einmal einen überperiodischen Verlustausgleich innerhalb derselben Einkunftsart zulasse und die Neuregelung des Verlustausgleichs bei privaten Veräußerungsgeschäften, die dies vorsehe, ohne sachlichen Grund nicht auch auf die offenen Altfälle erstreckt worden sei

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